Bilanzen richtig lesen by Eberhard Scheffler

Bilanzen richtig lesen by Eberhard Scheffler

Autor:Eberhard Scheffler [Scheffler, Eberhard]
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783406698521
Herausgeber: dtv
veröffentlicht: 2016-08-23T00:00:00+00:00


1.2.2 Anpassung der Einzelabschlüsse

Aus dem Jahres- oder Einzelabschluss jedes einzelnen Konzernunternehmens (= sog. Handelsbilanz I) wird durch Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze sowie gegebenenfalls durch Währungsumrechnung die sog. Handelsbilanz II der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen abgeleitet. Die Handelsbilanzen II bilden die Grundlage für die in Abschnitt 2 beschriebenen Konsolidierungsschritte.

Die Zuordnung zu den einzelnen Bilanz- oder G+V-Posten und auch die angabepflichtigen Entwicklungen dieser Posten (z. B. Anlagespiegel) 138werden davon bestimmt, dass der Konzern als einheitliches Unternehmen betrachtet wird. Diese Systematik kann z. B. zu einer anderen Unterteilung des Vorratsvermögens führen, wenn Erzeugnisse (Maschinen, Halbfabrikate und anderes) von einem Konzernunternehmen an ein anderes verkauft werden.

Soweit die Eigenart des Konzerns keine Abweichungen bedingt, gelten für die Gliederung der Konzernbilanz und der Konzern-G+V die Vorschriften zum Jahresabschluss (insbesondere die §§ 265, 260 und 275, 277 HGB). Abweichungen ergeben sich durch den gesonderten Ausweis des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 4 HGB) und der nicht beherrschenden Anteile (= Anteile konzernfremder Gesellschafter an Tochterunternehmen; § 307 Abs. 1 HGB; siehe Abschnitt 2.1) sowie der Anteile an assoziierten Unternehmen (§ 311 Abs. 1 HGB; siehe Abschnitt 2.3).

Der Wertansatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist so zu ermitteln, als wäre der Konzern ein einheitliches Unternehmen (§ 304 HGB). Vermögensgegenstände, die aus Lieferungen und Leistungen anderer in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen stammen, sind daher mit den sog. Konzern-Anschaffungskosten oder Konzern-Herstellungskosten anzusetzen bzw. auf diese abzuwerten (Beispiel 16).

Konzern-Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die ein Konzernunternehmen geleistet hat, um den Vermögensgegenstand von einem Konzernfremden zu erwerben. Die Definition der Anschaffungskosten gilt hier in der Weise, dass der Konzern als einheitliches Unternehmen betrachtet wird.

Die Konzern-Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung des Vermögensgegenstandes dem Konzern als einheitliches Unternehmen entstehen.

Konzerninterne Transaktionskosten, die auf Leistungen eines Konzernunternehmens beruhen, sowie aus Konzernsicht nicht aktivierungsfähige Kosten (z. B. konzerninterne Vertriebsaufwendungen oder konzerninterne Lizenzzahlungen) und konzerninterne Gewinne oder Verluste sind zu eliminieren Abschnitt 2.2.2).

139BEISPIEL 16: A verkauft seine Produkte an B zum Preis von 200 €. Die Produkte befinden sich unverändert bei B im Bestand. Die Lizenzkosten von A betreffen Stücklizenzen für ein selbst geschaffenes Patent von B. Sie sind damit zwar Herstellungskosten für A, aber nicht für den Konzern. Damit ergeben sich die Ober- und Untergrenze der Konzern-Herstellungskosten wie folgt (Zahlenangaben in €):

Herstellungskosten A + Gewinn A

Konzernherstellungskosten



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